(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin im Tattoostudio Northtown-TS mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit dem Kunden, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin). (2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
2. VORAUSSETZUNGEN
(1)Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber der Northtown-TS UG unverzüglich anzuzeigen und der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt: (1) Der Kunde muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder die Kundin sich in Stillzeit befinden.
(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).
(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht beim Kunden diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: : Bluter, Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildem Fleisch.
Der Kunde ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren gesundheitlichen Problemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.
(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegen steht. Insbesondere, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er diese oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
3. VERGÃœTUNG
Die Vergütung für den Tattootermin findet in zwei Schritten statt: 1. Anzahlung bei Terminbuchung für eine Beratung 2. Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die Tätowierung. Die Einzelheiten ergeben sich im Folgenden aus dieser Ziffer 3.
(1) Die Vergütung für die unter Punkt 1 genannten Leistungen beträgt 30%. Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach der Größe und dem Aufwand der Tätowierarbeit. Pro angefangener Stunde wird auf die halbe Stunde aufgerundet. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
(2) Nach Auftragserteilung des Kunden an die Northtown-TS UG ist eine Anzahlung von 30 % an die Northtown-TS UG zu zahlen.
(3) Nach dem Beratungstermin und der Schätzung des finalen Preises für die Auftragsarbeit wird eine Anzahlung für den Tattootermin von 30% zur Zahlung fällig. Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt fünf Werktage. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug an den Künstler in Bar zu leisten.
(4) Ist die Anzahlung nach fünf Tagen der Aufforderung nicht auf eines der Konten des Auftragnehmers eingegangen, wird eine Zahlungserinnerung folgen. Reagiert der Kunde nicht auf diese und kommt der Aufforderung in insg. einer verstrichenen Woche nicht nach, steht es der Northtown-TS UG frei, den Termin zu stornieren. Die Anzahlung von 30%, die vom Auftraggeber für den Beratungstermin geleistet wurde, wird dann zur Vergütung des Beratungstermins einbehalten.
(5) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens der Northtown-TS UG lediglich grobe Einschätzungen genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nennt die Northtown-TS UG stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis.
(6) Generell sind Kostenvoranschläge nur gültig, wenn sie von den ausführenden Künstlern persönlich gegeben werden.
4. TERMINE UND FRISTEN
(1) Der Ausführungstermin ist in der Info PDF festgehalten.
(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis drei Tage vor dem Terminbeginn beim jeweiligen Künstler eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattootermin selbst besprochen und angepasst werden.
(3) Wird ein Termin in weniger als 48 Stunden storniert, behält die Northtown-TS UG als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlungsgebühr endgültig ein (d.h. Gesamtanzahlung nach erfolgter Besprechung, vgl. Ziffer 3).
(4) Terminverlegungen (per E-Mail) sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution, sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.
(6) Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten (schwere Krankheit nachgewiesen mit Attest des Kunden oder eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt) hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines Solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen der Northtown-TS UG. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG
(1) Die Vorlagen für die Tätowierung wird auf der Grundlage des vorstelligen Beratungstermins erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage beim Künstler und/ oder bei der Northtown-TS UG.
(2) Es ist möglich bis zu drei Tage vor dem Tattootermin Änderungswünsche und Ideen dem Tätowierer gegenüber via E-Mail zukommen zu lassen.
(3) Die Vorlage wird i.d.R. am Tag des Tattootermins dem Kunden gegenüber präsentiert und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich.
(4) Nur bei schriftlicher vorheriger Zustimmung mit dem entsprechenden Künstler ist es möglich, die Vorlage vorab zu erhalten. Dem Kunden ist es untersagt, diese Zeichnung an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu Nutzen, statt zur bloßen Ansicht dieser.
(5) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.
(6) Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.
6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgenden sechs Monaten erfolgen.
(2) Das ist nur möglich, wenn der Auftraggeber sich in einem angemessenen Zeitraum von fünf Monaten bei dem betreffenden Künstler meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff „Nachstechen“ erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.
(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens sechs Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.
(4) Für das Nachstechen wird eine Gebühr von mindestens 50 Euro erhoben. Dieser kann nach oben hin variieren und ist vom Umfang des Nachstechens abhängig. Meldet sich der Auftraggeber in dem von (2) definierten Zeitraum, wird die Gebühr von 50 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
(5) Meldet sich der Auftraggeber nach der verstrichenen Frist von fünf Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. Meldet sich der Auftraggeber nach der verstrichenen Frist wird ein Stundensatz von 100 Euro berechnet.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zwei Mal fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
8.COVID-19
Kommt es aufgrund Covid-19 zu einem Terminausfall (Erkrankung, LockDown etc.), so gewährt die Northtown-TS UG einen Ersatztermin. Der Auftraggeber wird bei der Terminvergabe gegenüber Neukunden bevorzugt. Das Stornieren des Auftrags ist nicht möglich.
9. HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. Des Weiteren weist die Northtown-TS UG darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Tätowierer herbeigefügt.
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10. KÃœNDIGUNG
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 30 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Wurde die Zeichnung für das Tattoo bereits angefertigt, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
11. AUFRECHNUNG, ZURÃœCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
11. INFORMATIONSPFLICHT GEMÄSS § 36 VSBG
Die Auftragnehmerin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.